Wer haftet bei einem Schlaglochschaden?

16.04.2018 – Grundsätzlich: Ist durch ein Schlagloch ein Schaden an Ihrem Auto entstanden, zahlt das in der Regel die Vollkaskoversicherung. Wer nur eine Teilkaskoversicherung hat, muss allerdings die Reparatur selbst zahlen.


Prinzipiell haftet zwar der Baulastträger – also Bund, Land, Kommune – für Schäden, die durch Gefahrenstellen entstehen. In der Praxis sieht das aber anders aus. Laut StVo besteht ein Sichtfahrgebot, und wenn ein Schlagloch so groß ist, dass es einen Schaden verursachen kann, geht die Rechtssprechung davon aus, dass der Fahrer es auch hätte sehen und den Unfall vermeiden müssen.

Wer also das Pech hat, durch ein Schlagloch seine Achswelle oder andere Autoteile zu beschädigen, dessen Schadensersatzanspruch wird in der Regel erst einmal abgewiesen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier tatsächlich von Nutzen sein!

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