2020: Neu für Versicherte

Im neuen Jahr können sich Betriebs- und Rürup-Rentner über eine Entlastung freuen, Autofahrer sollten aufpassen.
Diese fünf Fakten ändern sich für Versicherte im nächsten Jahr.
 


Neuerung 1: Betriebsrentner müssen ab 2020 weniger in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Hiervon sollen künftig ca. vier Millionen Betriebsrentner profitieren.

Darum geht es: Versicherte, deren Betriebsrente unter 159,25 Euro liegt, sind künftig von Krankenkassenbeiträgen befreit.
Die wichtigste Änderung: Die Freigrenze (159 Euro) wird ab dem nächsten Jahr zum Freibetrag. Wer darüber liegt, zahlt nicht mehr den vollen Beitragssatz wie früher - die Krankenkassenbeiträge berechnen sich ab dem nächsten Jahr nur noch nach dem Differenzbetrag.
Achtung: Die Änderung gilt ab Januar 2020, muss aber ablauftechnisch bei den Krankenkassen und Versicherern zunächst umgesetzt werden. Diese Umstellung braucht einige Zeit, Betriebsrentner sollten also damit rechnen, dass die Entlastung später, dann aber natürlich rückwirkend umgesetzt wird.

 

Neuerung 2: Wer eine Basis- bzw. Rürup-Rente bezieht, kann im nächsten Jahr wieder einen größeren Anteil der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente wird voraussichtlich auf 25.046 Euro angehoben und das Finanzamt wird 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben anerkennen. (2019 waren es noch 88 Prozent).
Damit werden im nächsten Jahr maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig (Gemeinsam Veranlagte: 45.082 Euro)
So geht es: Ihre in die Basisrente geflossenen Zahlungen tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”) ein. 

 

Neuerung 3: Zum 1. Juli 2020 gibt es möglicherweise die nächste Rentenerhöhung.

Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts sieht vor, dass die Renten in Westdeutschland im Sommer um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent angehoben werden sollen. Die endgültige Entscheidung wird im Frühjahr fallen, sobald die Zahlen zur Lohnentwicklung vorliegen.

 

Neuerung 4: Bußgelderhöhung für Kfz-Rüpel.

Teurer wird es für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die Fahrradfahrer gefährden oder Rettungsgassen blockieren. Solche Vergehen werden jetzt stärker geahndet.
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe mit der Gefährdung von Radfahrern kostet künftig 80 Euro (vorher 20 Euro) und einen Punkt in Flensburg. 
Ein geparktes Auto auf dem Radweg schlägt mit einem Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt zu Buche (bisher: 30 Euro).
Und wer unerlaubt Rettungsgassen mit seinem Auto nutzt, wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro bestraft und kann zudem mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
Dieses Fahrverbot droht auch denjenigen, die sich nicht am Bilden einer Rettungsgasse beteiligen.

 

Neuerung 5: Die neuen Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung.

Hiervon profitieren rund 4,6 Millionen Autofahrer; ca 6,5 Millionen müssen allerdings mit einer höheren Einstufung rechnen.
Allerdings werden große Sprünge laut der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Ausnahme bleiben, nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten eingestuft werden.

Regionalklasse: Hier werden ca. 5,1 Millionen Autofahrer eine bessere Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen; für rund 4,2 Millionen Fahrer wird es dagegen teurer.

Kasko-Versicherungen: Hier ändert sich für fast 30 Millionen der ca. 36 Millionen Voll- und Teilkaskoversicherten nichts. 2,8 Millionen Kaskoversicherte werden in niedrigere Regionalklassen gestuft und ca. 3,3 Millionen landen in einer höheren Regionalklasse.

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