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Berufsunfähigkeitsversicherung: BGH stärkt Verbraucherrechte
09.06.2018 - BGH-Urteil. IV ZR 11/16
Laut Bundesgerichtshof darf der Berufsunfähigkeitsversicherer auch dann den Versicherten nicht unter dem Verweis auf einen neuen Beruf die Rente verweigern, wenn dieser neue Job ein höheres Einkommen mit sich bringen würde.

Wenn ein Versicherter die Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht, verweisen die Versicherer oft auf einen anderen Beruf. Die neue Tätigkeit sollte der »bisherigen Lebensstellung« des Versicherten entsprechen, der neue Job darf im Vergleich zur letzten ausgeübten Tätigkeit nicht »unterwertiger« sein.
Für diesen Vergleich muss nun laut BGH auch berücksichtigt werden, ob der neue Beruf deutlich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert als der bisherige Beruf. Ein reiner Vergleich der Verdienstmöglichkeiten reicht nicht aus.
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